| 1.
Allgemeines / Vertragsabschluß
1.1
Kaufverträge bis zu einem Wert von Euro 1250,- kommen durch Bestellung
des Kunden zustande, sofern bemar IT-Solutions
nicht unverzüglich widerspricht. Bei darüber hinausgehenden
Bestellwerten ist zum Vertragsschluß eine Auftragsbestätigung
durch bemar IT-Solutions erforderlich.
2.
Preise und Zahlungsbedingungen
2.1 Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der
Bestellung.
2.2 Unsere Preise verstehen sich zuzüglich Versandkosten,
ohne Software, gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige
Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen
wurde.
2.3 Unsere Rechnungen sind sofort fällig und netto ohne Abzug
zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn
bemar IT-Solutions über den vollen
Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges sind wir berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz
der EZB nach Diskont-Überleitungsgesetz zu berechnen. Wechsel oder
Schecks werden nur nach Vereinbarung und erfüllungshalber entgegengenommen
und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont- und Einzugsspesen
gehen zu Lasten des Bestellers. Für die rechtzeitige Vorlage übernehmen
wir keine Haftung.
2.4 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu,
soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht
und dieser rechtskräftig festgestellt oder von uns anerkannt worden
ist.
3.
Lieferfrist
3.1 Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit der unwidersprochenen
oder bestätigten Bestellung.
3.2 Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis
der Käufer alle Angaben und Unterlagen übergeben hat, welche
für die Ausführung des Auftrages notwendig sind.
3.3 Lieferverzögerungen, die durch gesetzliche oder behördliche
Anordnungen (z. B. Import- und Exportbeschränkungen) verursacht werden
und nicht von uns zu vertreten sind, verlängern die Lieferfrist entsprechend
der Dauer derartiger Hindernisse. Deren Beginn und Ende werden wir in
wichtigen Fällen dem Käufer unverzüglich mitteilen.
3.4 Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so ist unsere Schadensersatzpflicht
im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug
auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.
4.
Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
4.1 Dem Verbraucher i.S.d. FernAbsG steht bei Fernabsatzverträgen
ein Widerrufsrecht zu. Nach Maßgabe des Fernabsatzgesetzes hat er
innerhalb zwei Wochen nach Erhalt der Ware die Möglichkeit, den Vertrag
ohne Begründung zu widerrufen. Der Widerruf kann schriftlich oder
durch Rücksendung der Ware erfolgen; zur Fristwahrung genügt
die rechtzeitige Absendung an bemar IT-Solutions,
Seegartenweg 10, 97084 Würzburg
4.2 Bei Ausübung des Widerrufsrechts trägt der Verbraucher
die Rücksendekosten.
4.3 Ein Widerrufsrecht besteht grundsätzlich nicht bei: CDs,
DVDs, CD-ROMs, Software, Softwarelizenzen und Videos, welche vom Verbraucher
entsiegelt wurden. Auch bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt
wurden, z.B. PC-Systeme, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
5. Lieferung,
Versand, Gefahrenübergang
5.1 Teillieferungen
durch uns sind zulässig, soweit dies dem Käufer zumutbar ist.
5.2 Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte
Firma können wir nach unserem Ermessen bestimmen, sofern der Käufer
keine ausdrücklichen Weisungen gibt.
5.3 Die Gefahr geht auf den Käufer über sobald die Sendung
mit den Liefergegenständen vom Spediteur an den Käufer übergeben
wird. Der Käufer hat sowohl offensichtliche, wie auch eventuell festgestellte
Transportschäden beim Spediteur oder Frachtführer unverzüglich
zu rügen und dies anschließend auch bemar
IT-Solutions mitzuteilen, um Ansprüche geltend machen zu können.
6.
Kulanzrücknahme / Annahmeverweigerung
6.1
Nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist oder bei Käufern,
die nicht Verbraucher i.S.d. FernAbsG sind, erfolgt eine Warenrücknahme
nur bei nachweislich falscher Belieferung. Bei Umtausch-, Rücknahme-
oder Gutschriftsersuchen, deren Ursache bemar IT-Solutions
nicht zu vertreten hat, erfolgt eine Abwicklung nur nach schriftlicher
Bestätigung durch den Verkäufer. Grundsätzliche Voraussetzung
hierfür ist die Beschaffenheit der Ware und deren wiederverkaufsfähiger
Zustand. Der zu erwartende Erstattungsbetrag ergibt sich aus dem zum Zeitpunkt
des Eingangs zu erzielenden Wiederverkaufspreises, abzüglich einer
Storno- /Bearbeitungsgebühr von 10% des Rechnungsbetrags.
6.2 Nimmt ein Käufer, der nicht Verbraucher i.S.d. FernAbsG
ist, die verkaufte Ware nicht ab, so sind wir berechtigt, wahlweise auf
Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens-
und Aufwendungsersatz zu verlangen, es sei denn, der Käufer weist
nach, daß ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden
ist. Im Falle eines außergewöhnlich hohen Schadens behalten
wir uns das Recht vor, diesen geltend zu machen. Für die Dauer des
Annahmeverzugs des Käufers ist bemar IT-Solutions
berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Käufers bei
sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während
der Dauer des Annahmeverzugs hat der Käufer an bemar
IT-Solutions für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren
Nachweis pro Monat pauschal EUR 35.- zu bezahlen. Die pauschale Entschädigung
mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, daß Aufwendungen
oder ein Schaden nicht entstanden sind. Im Falle außergewöhnlich
hoher Lagerkosten, behalten wir uns das Recht vor, diese geltend zu machen.
7.
Eigentumsvorbehalt
7.1
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zur vollständigen
Bezahlung aller Forderungen aus dem Liefervertrag einschließlich
Nebenforderungen (z. B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen usw.)
vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers sind wir berechtigt,
die Kaufsache zurückzuverlangen. In der Zurücknahme sowie in
der Pfändung der Vorbehaltssache liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
7.2 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns
der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
7.3 Eine Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer
wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns
nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das
Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache
zu den anderen verarbeitenden Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
7.4 Der Käufer ist nicht berechtigt, die Waren weiter zu veräußern,
ehe er die Ware nicht vollständig bei uns bezahlt hat. Eine Abtretung
von Forderung an uns ist nicht möglich.
8.
Gewährleistung / Haftungsausschluß
8.1
Wir gewährleisten für eine Dauer von 2 Jahren ab Lieferdatum,
daß die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik
frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen.
Gebrauchte Ware wird unter Ausschluß jedweder Gewährleistung
verkauft.
8.2 Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel
und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung,
Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger
Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb
der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluß
an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und
Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten
Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software
und/oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn,
der Käufer weist nach, daß diese Umstände nicht ursächlich
für den gerügten Mangel sind.
8.3 Die Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe
und/oder Reparaturen an Geräten vornimmt oder durch Personen vornehmen
lässt, die nicht von bemar IT-Solutions
autorisiert wurden, sofern der aufgetretene Mangel darauf beruht.
8.4 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens
jedoch zehn Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen;
andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen.
Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§
377, 387 HGB.
8.5 Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer
Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzleistung berechtigt. Um
Datenverlusten in Folge von Reparatur oder Mangel der Ware vorzubeugen,
empfehlen wir die Durchführung regelmäßiger Datensicherungen,
da eine Haftung für derartige Mangelfolgeschäden ausgeschlossen
wird. Dieser Haftungsausschluß gilt nicht bei vorsätzlicher
oder grob fahrlässiger Verursachung.
8.6 Sind wir zu Ersatzlieferungen nicht bereit oder in der Lage,
schlägt die Ersatzlieferung oder die Mängelbeseitigung mindestens
einmal fehl oder sind Ersatzlieferung bzw. Mängelbeseitigung für
den Käufer unzumutbar, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt,
die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandelung) oder Herabsetzung
des Kaufpreises (Minderung) zu verlangen.
8.7 Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind weitergehende
Ansprüche des Käufers - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen.
Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand
unmittelbar entstanden sind; insbesondere haften wir nicht für entgangenen
Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende
Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit
oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüchen
nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die
Wiederherstellung von Daten haften wir nicht, es sei denn, daß wir
den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben
und der Käufer sichergestellt hat, daß eine Datensicherung
erfolgt ist, so daß die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert
werden können.
8.8 Zur Abwicklung von Gewährleistungsansprüchen beachten
Sie bitte die Hinweise in unseren aktuellen, jeder Lieferung beiliegenden
Rücksende- und Serviceinformationen.
9. Rücktritt bei Vermögensverschlechterung
9.1 Wir
können vom Vertrag zurücktreten , wenn uns eine Zahlungseinstellung,
die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens,
die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste
oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen
des Käufers bekannt werden.
10. Software, Literatur 10.1
Bei Lieferung von Software gelten über unsere Bedingungen hinaus
die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit
der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich
an.
11.
Verwendung von Kundendaten
11.1
Wir sind berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den
Käufer betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu
verarbeiten.
12.
Ausfuhrgenehmigung
12.1
Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen
des Bundesamtes für gewerbliche Wirtschaft in Eschborn/Taunus sind
vom Käufer in eigenem Namen und auf eigene Kosten einzuholen. Die
Versagung einer solchen Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Käufer
nicht, vom Vertrag zurückzutreten.
13.
Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit, anwendbares Recht
13.1
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, die nicht zu den § 4
HGB bezeichneten Gewerbetreibenden gehören und mit juristischen Personen
des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus
dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten, einschließlich
Wechsel- und Scheckklagen, Würzburg vereinbart; wir sind auch berechtigt,
am Sitz des Käufers zu klagen.
13.2 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages
oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen
Bestimmungen weiterhin wirksam. Im grenzüberschreitenden Lieferverkehr
gilt deutsches Recht.
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