Auftragsannahme
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden von uns nicht anerkannt,
diese können auch nicht stillschweigend zum Gegenstand des Vertrages gemacht
werden. Deren Einbeziehung ist nur möglich, wenn wir dies schriftlich gesondert
bestätigt haben. Sollte unser Geschäftspartner hiermit nicht einverstanden
sein, so hat er sofort in einem gesonderten Schreiben darauf hinzuweisen.
Erfüllungsort
Der Erfüllungsort für beide Seiten ist Würzburg. Gerichtsstand
Ist der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts
oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Würzburg ausschließlicher
Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Auftraggeber keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz
oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt
ist. Ansonsten gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Zahlungsbedingungen
Zahlung der Rechnung innerhalb von 5 Werktagen ab Rechnungsstellung ohne Abzüge. Abgabefrist
Die vereinbarte Abgabefrist eines Programmes gilt nicht als Fixgeschäft im
Sinne des BGB, sofern nicht ausdrücklich entsprechende schriftliche Ver-einbarungen
getroffen wurden. Falls bemar die vereinbarte Abgabefrist der
Software nicht einhalten kann, hat der Auftraggeber eine angemessene Nachfrist
zu gewähren. Von bemar nicht zu vertretende Störungen
im Geschäftsbetrieb, insbesondere Arbeitsausstände, Aussperrungen und
Fälle höherer Gewalt verlängern die Abgabefrist entsprechend. Annahmeverzug
Wenn der Auftraggeber nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist die Abnahme der
Software verweigert oder vorher ausdrücklich erklärt, nicht abnehmen
zu wollen, kann bemar vom Vertrag zurücktreten und Schadenersatz
wegen Nichterfüllung verfangen.
Datenschutz
Der Auftraggeber ist damit einverstanden, daß seine Rechnungsdaten
zur Be-/Verarbeitung von bemar gespeichert werden. Diese
Daten werden nicht an Dritte für Statistische oder ähnliche
Zwecke übermittelt. bemar ist berechtigt, Auskünfte
über die Kreditwürdigkeit des Auftraggebers einzuholen. Der
Auftraggeber ist damit ausdrücklich einverstanden.
Kaufvertrag
- Wirksamkeit
Das von beiden Seiten unterschriebene Pflichtenheft
ist für den Auftraggeber und bemar als Abschluß
eines Kaufvertrages verbindlich. Da es sich bei individuell erstellter
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Software
um eine Sonderanfertigung handelt, kann der Vertrag nach Unterschrift
des Pflichtenheftes nur nach Vergütung der bereits geleisteten Arbeitsstunden
und einer Stornierungsgebühr von 10% des Auftragswertes storniert
werden.
Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 2% über dem Basiszinssatz der Europäischen
Zentralbank zu vergüten. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden
weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen. Für Mahnschreiben
wird eine Kostenpauschale von 5 Euro vereinbart. Gewährleistungen
bemar leistet eine Gewährleistung in Höhe der beim Abschluß
des Pflichtenheftes momentan gültigen gesetzlich Frist auf die von uns erstellte
Software ab Abschlußrechnungsdatum. Dem
Auftraggeber ist dabei aber bekannt, daß es nach dem heutigen Stand der
Technik nicht möglich ist, Computerprogramme so zu entwickeln daß sie
für alle Anwendungsbedingungen fehlerfrei sind. Fehler können daher
nicht vollständig ausgeschlossen werden. Das Auftreten geringfügiger
Fehler berechtigt daher nicht zur Wandlung, Minderung oder Ausbesserung. Eine
Gewährleistung erfolgt nach Wahl von bemar in Form von Nachbesserung
der Software oder Minderung des Kaufpreises. In schwerwiegenden Fällen, die
vom Kunden nachzuweisen sind, oder mehrfach fehlgeschlagenen Nachbesserungen besteht
ein Recht des Kunden auf Rückerstattung des Kaufpreises.
Haftungsausschluß
bemar haftet nicht für Folgeschäden wie entgangenem
Gewinn, Betriebsunterbrechung, Verlust von geschäftlichen Informationen
oder Daten oder anderen finanziellen Verlusten die aufgrund der Benutzung
der Software von bemar entstanden sind. Die Haftung wird
auf den Betrag beschränkt, die der Kunde für die Software
bezahlt hat.
Rückgaberecht
nach Fernabsatzgesetz
Wurde ein Auftrag über Standardsoftware über das Internet,
per Fax oder Telefon erteilt, steht Ihnen eine gesetzliche Rückgabefrist
von 14 Tagen ab Erhalt der Ware laut Fernabsatzgesetzt zu. Dies gilt
nur, so lange die Verpackung oder CD-Versiegelung der Software ungeöffnet
ist. Sollte die Verpackung/CD geöffnet worden sein, erlischt das
Rückgaberecht.
Unwirksamkeit
einzelner Bestimmungen Sofern einzelne Bestimmungen
oder Teile einzelner Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedienungen
ungültig sind, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen
nicht berührt. Handschriftliche Streichungen oder Ergänzungen
in den AGBs oder dem Pflichtenheft gelten als nicht gemacht. |